Kooperationsvereinbarung mit APG

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Posted by: Michael Goebharter Comments: 0 6

Am 27. September 2021 unterzeichnete Innenminister Karl Nehammer beispielsweise mit den beiden Vorständen der Austrian Power Grid (APG), Gerhard Christiner und Thomas Karall, eine Vereinbarung zur Blackout-Vorsorge. Die APG ist der Betreiber des Strom-Übertragungsnetzes Österreichs. Während die APG für die Stromversorgung und den Wiederaufbau des Stromnetzes zuständig ist, ist die Aufgabe der Polizei, die Sicherheit der Menschen zu gewährleisten. Das Innenministerium als Sicherheitsministerium muss die Maßnahmen der Behörden koordinieren.
„Ein Blackout ist eine der größten Bedrohungen für moderne Staaten. Fehlt der Strom, sind die Versorgungssicherheit, der Verkehr, die Kommunikation und – nicht zuletzt – die öffentliche Sicherheit bedroht“, sagte der Innenminister. „Unsere Planungen sehen vor, dass die Polizei und das Innenministerium 72 Stunden durchhaltefähig ist und vier weitere Tage einen Notbetrieb gewährleisten kann. Die Vereinbarung mit der APG gibt uns einen entscheidenden Informationsvorsprung im Fall einer Krise und stellt sicher, dass die Kommunikation zwischen diesen entscheidenden Akteuren nicht abreißt.“ Die APG ist auch in Planspiele und Krisenübungen mit dem BMI eingebunden. „Es geht im Krisenfall darum, dass alle Beteiligten ihre Ansprechpartner kennen und wissen, was zu tun ist. Ein krisensicheres Österreich kann es im Blackout-Fall nur mit einem durchhaltefähigen BMI und mit einer durchhaltefähigen Polizei geben“, betonte der Innenminister.
Die Kooperationsvereinbarung umfasst unter anderem den Informationsaustausch und die Krisenkommunikation, das Festlegen standardisierter Vorgehensweisen im Blackout-Fall, die Erstellung von Risikobewertungen, das Erstellen von Lagebildern, gemeinsame Übungen sowie die Aus- und Weiterbildung, das Mitwirken am staatlichen Krisen- und Katastrophenschutzmanagement sowie den Schutz kritischer Infrastruktur.

Quelle: https://bmi.gv.at/magazin/2021_11_12/Zivilschutz.aspx

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